Rechtsprechung
   BSG, 31.01.1967 - 2 RU 63/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,2285
BSG, 31.01.1967 - 2 RU 63/63 (https://dejure.org/1967,2285)
BSG, Entscheidung vom 31.01.1967 - 2 RU 63/63 (https://dejure.org/1967,2285)
BSG, Entscheidung vom 31. Januar 1967 - 2 RU 63/63 (https://dejure.org/1967,2285)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,2285) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Revisionszulassung - Nachträgliche Zulassung der Revision - Ergänzungsurteil des LSG

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 127
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.02.1966 - VIII ZR 76/64

    Nachträgliche Revisionszulassung

    Auszug aus BSG, 31.01.1967 - 2 RU 63/63
    'das SGG nicht unmittelbar zu (Vglo @ 162 Absc 1 Nr, 2 und 5 SGG); der"BGH (BGHZ 44, 395, 398) hat jedoch mit ausführlicher Begründung dargelegt, daß dieser Gedanke, obwohl er auch für die ZPO erheblich an Gewicht verloren hat, keineswegs bedeutungslos geworden ist, Das trifft auch für die Revision im Verfahren nach dem SGG zu° Der 8, Senat hat hierzu auch bereits darauf hingewiesen, daß die Frist für einen Antrag auf Ergänzung des Urteils in 5 321 ZPO nur eine Woche, in 5 140 SGG dagegen einen Monat nach Zustellung des Urteils beträgt und die Beteiligten infolgedessen u"U° erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist erfahren würden, daß eine Ergänzung des Urteils durch eine Entscheidung über die Zulassung des Rechtsmittels betrieben wirdo Der entscheidende Gesichtspunkt ist hierbei, daß eine ausdrückliche Entscheidung über die Zulassung des Reehtsmittels nur erforderlich ist, wenn das Rechtsmittel zugelassen werden soll, Enthält ein Urteil weder im verkündeten Entscheidungssatz noch in den Gründen einen Ausspruch über die Zulassung, so hat das nicht zur Folge, daß eine Lücke besteht, die erst noch der Ausfüllung bedarf; durch ein solches Urteil ist vielmehr ausgesprochen, daß das Rechtsmittel nicht zugelassen ist, Ein nachträglicher Ausspruch der Zulassung auf Grund von @ 140 SGG würde also das Urteil nicht durch eine bisher fehlende Entscheidung ergänzen, sondern eine bereits ergangene Entscheidung naehträglich ändern (vgl° auch BGHZ 44, 396; BAG in AP Nr, 2 zu 5 319 ZPO), '.
  • BFH, 24.09.1971 - VI R 24/71

    Zulassung der Revision - Urteil - Beschwerdeverfahren - Nichtzulassung der

    Der Ausspruch über die Zulassung der Revision gehört kraft Sachzusammenhangs in das Urteil und kann nur zusammen mit diesem ausgesprochen werden (vgl. hierzu BFH-Beschluß I B 9/68 vom 8. Mai 1968, BFH 92, 422, BStBl II 1968, 585; Beschluß des Bundesarbeitsgerichts 3 AZR 429/66 vom 6. Januar 1967, BB 1967, 611; Urteil des Bundessozialgerichts 2 RU 63/63 vom 31. Januar 1967, NJW 1968, 127; Urteil des Bundesarbeitsgerichts 4 AZR 418/68 vom 4. Juni 1969, DB 1969, 1659).
  • BSG, 24.02.1967 - 2 RU 164/63
    Berufung davon abhängt, ob die Klägerin (Berufungsklägerin) einen wesentlichen Mangel des Verfahrens des SG gerügt hat (@ 150 Nro 2 SGG)" Das hat das LSG bejaht° Es hat als erwiesen angesehen (vgl" % 163 SGG), das SG habe die Frage der Zulassung der Berufung nicht zum Gegenstand einer Entscheidung gemacht, weil es angenommen habe, daß die Berufung bereits kraft Gesetzes zulässig sei° Es ist der Auffassung: daß infolge dieses Irrtums eine Entscheidung des Gerichts über die Zulassung oder Nichtzulassung der Berufung fehle, sei ein wesentli- cher Mangel im Verfahren des SG, der, da er von der Klägerin gerügt sei, die Berufung zulässig mache" Für diese Auffassung hat sich das LSG -an sich zutreffend- auf das Urteil des &, Senats des BSG vom 280 September 1961 {SozR Nr, 51 zu 5 150 SGG) berufenn Der 4, Senat hat aber diese Auffassung inzwischen aufgegeben (Urteil vom 120 Sep" tember 1963, SozR Nr° Mo zu @ 150 SGG), nachdem er schon vorher erklärt hatte, daß er an ihr nicht festhalte, so daß der 7, Senat und der 5° Senat von der Entscheidung des 4" Senats abweichen konnten, ohne den Großen Senat anrufen zu müssen (vgl° SozR Nr" 38 u" Nr° 39 zu 5 150 SGG)" Auch der erkennende Senat hat bereits -in einem die Revision betreffenden Fallentschieden .daß keine das Verfahren des Gerichts betreffenden Mängel vorliegen, wenn die Nichtzulas= sung des Rechtsmittels auf einem Irrtum beruht (SozR Nr" 112 zu 5 162 SGS)° In dem -nicht veröffentlichten- Urteil Vom 25, Juni 196% -2 RU 196/63- hat sich der erkennende Senat auch für die Berufung ausdrücklich den Entscheidungen des 4", 5" und 7" Senats angeschlossen und diese Auffassung in dem die Revision betreffenden Urteil vom 31° Januar 1967 -2 RU 63/63f das zur Veröffentlichung vorgesehen ist, bestätigto Das Fehlen eines Ausspruchs über die Zulassung oder Nichtzulassung der Berufung hat nicht etwa -wie das LSG offen- 8 ".
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht